Unser heimischer Landtagsabgeordneter Dr. Frank Schmädeke hat in seiner Rede im Niedersächsischen Landtag am 7. Oktober die Position der CDU-Fraktion zur Neuordnung der Abwasserabgabe erläutert. Die CDU unterstützt die Bündelung der Berechnung und Festsetzung beim Land. Entscheidend ist für Schmädeke, dass die Umstellung die kommunalen Verwaltungen im Alltag tatsächlich entlastet.
Neue Zuständigkeit ab 2027
Mit der Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz soll die Berechnung und Festsetzung der Abwasserabgabe ab dem 1. Januar 2027 landesweit beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gebündelt werden. Bislang übernehmen diese Aufgabe die unteren Wasserbehörden auf kommunaler Ebene.
Das Abwasserabgabenrecht erfordert besonderes Fachwissen. Dieses muss bisher in allen zuständigen Behörden vorgehalten werden – auch dort, wo nur wenige entsprechende Fälle im Jahr bearbeitet werden. Ein spezialisiertes Team beim NLWKN soll künftig einen einheitlicheren und rechtssichereren Vollzug ermöglichen.
Dass Verbesserungsbedarf besteht, zeigen auch die von der Landesregierung angeführten Geschäftsprüfungen: Fehler bei der Festsetzung führten im Durchschnitt zu Nacherhebungen von rund 122.000 Euro jährlich.
Schmädeke begrüßte den Ansatz, das notwendige Spezialwissen zu bündeln. Für die CDU ist die Verlagerung einer Zuständigkeit allerdings noch kein Beleg für erfolgreichen Bürokratieabbau. Maßgeblich ist, ob Doppelarbeit vermieden wird und die Beschäftigten in den kommunalen Verwaltungen spürbar entlastet werden.
Die kommunalen Wasserbehörden bleiben beteiligt
Auch nach der Umstellung behalten die unteren Wasserbehörden wichtige Aufgaben. Sie bleiben für die wasserrechtliche Zulassung und die Überwachung der Abwassereinleitungen zuständig. Sie kennen die Anlagen vor Ort und erheben beziehungsweise pflegen die Daten, die der NLWKN für die Festsetzung der Abgabe benötigt.

Damit hängt der Erfolg der Neuordnung wesentlich von der Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen ab. Funktionierende digitale Schnittstellen und klare Abläufe müssen verhindern, dass zusätzliche Abstimmungen und doppelte Arbeit entstehen.
Frank Schmädeke betonte deshalb: „Ob aus der Verlagerung einer Zuständigkeit tatsächlich eine Entlastung wird, entscheidet sich nicht auf dem Papier, sondern im täglichen Zusammenspiel zwischen NLWKN und unteren Wasserbehörden.“
Finanzielle Auswirkungen im Blick behalten
Mit der Aufgabenverlagerung entfällt auch die bisherige Erstattung an die unteren Wasserbehörden. Diese beträgt bislang 480 Euro je Schmutzwassereinleitung und Veranlagungszeitraum. Für das Veranlagungsjahr 2022 belief sich die Erstattung landesweit auf gut 317.000 Euro.
Der Wegfall ist aus Sicht der CDU grundsätzlich nachvollziehbar, soweit die entsprechende Arbeit künftig vom Land übernommen wird. Sollte bei den Kommunen jedoch weiterhin erheblicher Aufwand für Datenpflege, Datenübermittlung und Abstimmung entstehen, müssen die finanziellen Auswirkungen erneut betrachtet werden.
Die CDU erwartet daher, dass die Folgen der Umstellung sorgfältig überprüft werden: Sinkt die Fehlerzahl? Funktioniert der digitale Datenaustausch? Und kommt die angekündigte Entlastung tatsächlich in den kommunalen Behörden an?
Vereinfachte Verfahren für Erschließungswege von Windenergieanlagen
Im Zuge der Ausschussberatung wurde der Gesetzentwurf außerdem um eine Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ergänzt. Diese betrifft bestimmte Verkehrswege, die zur Errichtung und Erschließung von Windenergieanlagen innerhalb ausgewiesener Beschleunigungsgebiete benötigt werden.
Die Regelungen für die Anlagen und die dazugehörigen Verkehrswege werden damit angeglichen. Wenn für Windenergieanlagen in diesen Gebieten vereinfachte und beschleunigte Verfahren gelten, sollen auch die unmittelbar erforderlichen Erschließungswege entsprechend behandelt werden. Die CDU-Fraktion trägt diese Ergänzung mit.
Zustimmung und aufmerksame Begleitung
Unser heimischer MdL erklärte in seiner Rede die Zustimmung der CDU-Fraktion zum gesamten Gesetzentwurf. Die Bündelung des Fachwissens bietet die Chance, die kommunalen Behörden zu entlasten und die Abwasserabgabe einheitlicher und rechtssicherer festzusetzen.
Zugleich kündigte Schmädeke an, die Umsetzung und ihre Auswirkungen auf die Landkreise und Kommunen genau zu verfolgen. Für ihn bleibt der praktische Nutzen der Maßstab: Verwaltung muss durch die Neuordnung tatsächlich einfacher werden.
Nach leichten technischen Problemen im Landtag steht die Aufzeichnung seiner Rede inzwischen zur Verfügung:

































